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Ratgeber für Eltern

LRS beim Kind. Was Berliner Eltern jetzt wissen sollten.

Kurz gesagt: In Berlin stellt die Schule eine Lese- und Rechtschreibschwierigkeit fest, nicht ein Institut. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einfachen und stark ausgeprägten Schwierigkeiten, denn ab Klasse 7 gibt es Nachteilsausgleich und Notenschutz nur noch bei der stark ausgeprägten Form. Die Feststellung durch das SIBUZ erfolgt in der Regel spätestens in Jahrgangsstufe 8. Wer sie bis dahin nicht hat, steht vor dem MSA ohne Unterstützung da.

Es fällt selten von einem Tag auf den anderen auf. Erst liest Ihr Kind langsamer als die anderen, dann taucht dasselbe Wort in einem einzigen Aufsatz in drei verschiedenen Schreibweisen auf, und irgendwann steht im Zeugnis eine Deutschnote, die überhaupt nicht zu dem Kind passt, das Sie zu Hause erleben. Spätestens dann stellen sich viele Eltern die eine Frage: Ist das noch Übungssache oder steckt mehr dahinter?

Diese Frage ist berechtigt, und sie verdient eine ehrliche Antwort. Denn eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit ist kein Zeichen von Faulheit und schon gar kein Zeichen mangelnder Intelligenz. Sie hat aber Folgen für den ganzen Schulalltag, wenn sie zu lange unerkannt bleibt.

Ist das schon LRS oder einfach nur schwache Rechtschreibung?

Fast jedes Kind macht in der Grundschule Rechtschreibfehler, und die meisten Kinder wachsen mit etwas Übung darüber hinaus. Von einer Lese-Rechtschreibschwierigkeit spricht man erst, wenn die Probleme deutlich hartnäckiger sind: wenn sie über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, wenn sie stark vom sonstigen Leistungsvermögen des Kindes abweichen und wenn übliches Üben und Fördern sie nicht auflöst.

Im Alltag hören Sie viele Begriffe durcheinander: Legasthenie, Lese-Rechtschreibstörung, LRS, Lese-Rechtschreibschwäche. Gemeint ist meist dasselbe Phänomen, nur aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Medizin spricht von einer Lese-Rechtschreibstörung, wenn eine Testung eine deutliche Abweichung zeigt. Das Berliner Schulrecht verwendet den nüchternen Begriff Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und unterscheidet zusätzlich die stark ausgeprägte Form. Für Sie als Eltern ist wichtig: Welche Etiketten vergeben werden, entscheidet nicht darüber, ob Ihr Kind Hilfe bekommt, sondern nur darüber, welchen Weg diese Hilfe nimmt.

Woran Eltern die ersten Anzeichen erkennen

Auffällig wird es meist in der ersten oder zweiten Klasse, manchmal auch später, wenn die Texte länger werden. Typisch ist ein stockendes, mühsames Lesen: Ihr Kind setzt Wörter Buchstabe für Buchstabe zusammen, statt sie als Ganzes zu erkennen, verliert die Zeile, rät Wortenden oder liest so angestrengt, dass am Ende der Inhalt gar nicht ankommt.

Beim Schreiben fällt oft auf, dass es kein festes Fehlermuster gibt. Ein Wort wird im selben Text mehrfach unterschiedlich geschrieben, obwohl es kurz zuvor noch geübt wurde. Regeln, die Ihr Kind mündlich sicher aufsagen kann, verschwinden im Diktat spurlos. Auch das Abschreiben von der Tafel dauert ungewöhnlich lange.

Genauso wichtig sind die leiseren Zeichen. Kinder, die beim Lesen und Schreiben immer wieder scheitern, entwickeln erstaunlich schnell Vermeidungsstrategien: Bauchweh am Diktattag, Wut über die Hausaufgaben, ein plötzliches Desinteresse an Büchern, die sie vorher mochten. Wenn Ihr Kind sagt, es sei einfach zu dumm dafür, dann ist das kein Trotz, sondern ein Hilferuf. Wie Sie mit solchen Blockaden umgehen, haben wir im Ratgeber Wenn Lernen blockiert ausführlicher beschrieben.

Wer LRS in Berlin feststellt

Der erste Weg führt nicht zu einem Institut, sondern in die Schule. In Berlin ist die Feststellung ausdrücklich Aufgabe der Schule. Über die Notwendigkeit einer besonderen Förderung entscheidet die Lehrkraft, die Ihr Kind in Deutsch unterrichtet, und sie zieht dafür zusätzliche Testverfahren heran.

Dabei steht sie nicht allein. Jede Berliner Schule benennt eine speziell geschulte LRS-Lehrkraft. Sie koordiniert das Verfahren, unterstützt die anderen Lehrkräfte bei Diagnose und Förderplan und stellt ab Jahrgangsstufe 5 stark ausgeprägte Schwierigkeiten selbst fest. Wird es komplizierter, kann sie eine zusätzliche Diagnostik und Beratung durch das zuständige SIBUZ veranlassen, also das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum Ihres Bezirks.

Für Sie heißt das ganz praktisch: Bitten Sie um ein Gespräch mit der Deutschlehrkraft und fragen Sie gezielt nach der LRS-Lehrkraft der Schule. Nehmen Sie ruhig gesammelte Hefte, Diktate und Beobachtungen mit. Je konkreter Sie schildern, was Ihnen seit wann auffällt, desto schneller kommt das Verfahren in Gang.

Der Unterschied, an dem in Berlin alles hängt

Das Berliner Schulrecht kennt zwei Stufen, und der Unterschied entscheidet später darüber, was Ihr Kind bekommt. Von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten spricht man, wenn die Probleme deutlich vom übrigen Leistungsvermögen abweichen und sich durch normale Förderung nicht beheben lassen. Von stark ausgeprägten Schwierigkeiten spricht man erst dann, wenn sie trotz kontinuierlicher Förderung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.

Warum das so wichtig ist: In der Grundschule genügt für einen Nachteilsausgleich die einfache Feststellung. Ab Klasse 7 gibt es Nachteilsausgleich und Notenschutz ausschließlich bei stark ausgeprägten Schwierigkeiten. Wer also in der Grundschule nur die erste Stufe bescheinigt bekommen hat und danach nichts weiter unternimmt, steht in der Oberschule plötzlich ohne Unterstützung da. Diese Lücke ist der häufigste böse Moment, den Familien mit uns beschreiben.

Die Frist, die kaum jemand kennt: Jahrgangsstufe 8

An weiterführenden Berliner Schulen wird eine stark ausgeprägte Lese- und Rechtschreibschwierigkeit vom SIBUZ festgestellt, und zwar in der Regel spätestens in der Jahrgangsstufe 8. Das steht so in der Sekundarstufe I-Verordnung, und es ist die wichtigste Zahl in diesem ganzen Text.

Denn genau danach wird es ernst. Der MSA in Klasse 10, die Präsentationsprüfung, später das Abitur, all das sind Prüfungen, bei denen ein Nachteilsausgleich einen spürbaren Unterschied macht. Wer die Feststellung bis Klasse 8 nicht hat, kämpft in Klasse 9 und 10 um etwas, das vorher eine Formalie gewesen wäre. Wenn Ihr Kind also in Klasse 6 oder 7 ist und Lesen und Schreiben weiterhin schwerfallen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Verfahren anzustoßen. Nicht vor dem MSA.

Nachteilsausgleich und Notenschutz: was in Berlin möglich ist

Zwei Instrumente sollten Sie kennen, weil sie oft verwechselt werden. Der Nachteilsausgleich verändert nicht die Anforderungen, sondern die Bedingungen: mehr Zeit für eine Arbeit, größere Schrift auf dem Aufgabenblatt, ein vorgelesener Text, andere Aufgabenformate. Ihr Kind zeigt also dasselbe Wissen, nur unter Bedingungen, die die Schwierigkeit ausgleichen. Die Klassenkonferenz legt die Einzelheiten für jedes Fach fest und berät mindestens einmal im Schuljahr neu darüber. Auf dem Zeugnis wird ein Nachteilsausgleich nicht vermerkt.

Der Notenschutz geht weiter. Hier bleiben die Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben bei der Bewertung für ein Schuljahr unberücksichtigt. Wer ihn bekommt, hängt an der Klassenstufe:

Zwei Dinge dazu, die Sie vorher wissen sollten. Der Notenschutz gilt immer nur für ein Schuljahr und muss danach neu beantragt werden. Und jedes Zeugnis mit Notenschutz enthält erläuternde Aussagen zur Lese- und Rechtschreibentwicklung Ihres Kindes. Das ist der Preis dafür, und manche Familien entscheiden sich bewusst dagegen und nehmen nur den Nachteilsausgleich. Beides muss beantragt werden, von allein passiert nichts.

Temporäre Lerngruppen und Kleinklassen

Eine Berliner Besonderheit, die viele Eltern nicht kennen. Kinder mit Anhaltspunkten für eine stark ausgeprägte Lese- und Rechtschreibschwierigkeit können zusätzlich in schulübergreifenden temporären Lerngruppen gefördert werden, mit bis zu zehn Wochenstunden parallel zum Regelunterricht. Daneben gibt es Kleinklassen, die an zentral gelegenen Grundschulen eines Bezirks eingerichtet werden, dort läuft der Unterricht durchgängig.

Beides setzt Ihr schriftliches Einverständnis voraus, beides hängt an den Haushaltsmitteln, und die Teilnahme wird auf dem Zeugnis vermerkt. Fragen Sie in der Schule ausdrücklich danach, ob es im Bezirk ein solches Angebot gibt. Von sich aus wird es selten erwähnt.

Beim Schulwechsel geht nichts verloren

Wenn die Schwierigkeiten am Ende der Grundschule nicht behoben sind, empfiehlt die Schule die Fortführung der Maßnahmen. Die Unterlagen über alles, was bisher gefördert wurde, gehen zusammen mit dem Schülerbogen an die neue Schule. Dasselbe gilt beim Wechsel in die gymnasiale Oberstufe oder an eine berufliche Schule.

Trotzdem unser Rat aus der Praxis: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das jemand liest. Sprechen Sie den Nachteilsausgleich in den ersten Wochen an der neuen Schule von sich aus an, am besten schriftlich. Ein Vorgang, der in einem Ordner liegt, wirkt nicht von selbst.

Was Sie zu Hause tun können, ohne den Druck zu erhöhen

Die größte Versuchung ist, mehr zu üben. Genau das geht bei einer LRS oft nach hinten los, weil Menge allein nichts bewirkt, wenn die Grundlagen wackeln. Wirksamer sind kurze, regelmäßige Einheiten von zehn bis fünfzehn Minuten, die immer am selben Punkt ansetzen, statt langer Nachmittage voller Frust.

Trennen Sie außerdem das Lesen vom Leistungsdruck. Hörbücher, Comics, Sachbücher mit vielen Bildern und gemeinsames Vorlesen im Wechsel halten die Sprache lebendig, auch wenn das flüssige Selberlesen noch schwerfällt. Und achten Sie darauf, wie Sie über Fehler sprechen. Ein Kind, das gelobt wird, weil es dranbleibt, verliert seltener den Mut als eines, das nur über die Zahl der roten Anstreichungen gemessen wird.

Wo Einzelunterricht hilft und wo seine Grenze liegt

Hier möchten wir ehrlich sein. Eine ausgeprägte Lese-Rechtschreibstörung gehört in die Hände von Fachstellen: Kinder- und Jugendpsychiatrie, kinderpsychologische Praxen oder eine zertifizierte Lerntherapie. Nachhilfe ist keine Lerntherapie und ersetzt sie auch nicht.

Was Einzelunterricht zu Hause dagegen sehr gut leisten kann, ist der zweite, oft unterschätzte Teil: den Anschluss halten. Denn während an der eigentlichen Schwierigkeit gearbeitet wird, läuft der Unterricht weiter. Textaufgaben in Mathe, Vokabeltests, Aufsätze im Sachunterricht, all das hängt am Lesen und Schreiben. Eine ruhige Lehrkraft, die nur für Ihr Kind da ist, kann in diesem Tempo arbeiten, Aufgaben gemeinsam erschließen und vor allem das Selbstvertrauen stützen, das im Klassenverband schnell leidet. In der Grundschule geht es dabei um die Basis, später in Deutsch um Texte, Aufsätze und Prüfungen. Sprechen Sie eine festgestellte LRS in der Erstberatung offen an, damit die Lehrkraft passend ausgewählt wird.

Und die andere Seite: was das mit dem Kind macht

Dieser Ratgeber beschreibt bewusst die Berliner Regeln, weil daran die konkrete Unterstützung hängt. Die zweite, mindestens genauso wichtige Seite ist die emotionale. Was passiert mit einem Kind, das jahrelang für dumm gehalten wird, obwohl es nicht dumm ist? Wie kommen Eltern aus dem täglichen Kampf am Küchentisch heraus? Und wie erklärt man einem Zehnjährigen, dass sein Kopf völlig in Ordnung ist?

Darüber hat unser Institutsleiter Günter Bonin ein ganzes Buch geschrieben, »Mama, ich bin DOCH schlau!«. Es geht dort um die Familie und um das Kind, nicht um Paragrafen, und es ist bewusst nicht nur für Berlin geschrieben. Wenn Sie hier die Regeln nachgelesen haben und merken, dass Ihnen das andere fehlt, finden Sie es dort.

Fazit

Wenn Lesen und Schreiben Ihrem Kind dauerhaft schwerfallen, ist Abwarten die einzige Strategie, die verlässlich nicht funktioniert. Suchen Sie das Gespräch mit der Deutschlehrkraft, fragen Sie nach der LRS-Lehrkraft und lassen Sie klären, was festgestellt ist und welche Unterstützung daraus folgt. Je früher das geschieht, desto mehr bleibt von dem übrig, worauf es am Ende wirklich ankommt: dass Ihr Kind sich selbst noch etwas zutraut.

Häufige Fragen

Wächst sich eine LRS von allein wieder aus?

In aller Regel nicht. Ohne gezielte Förderung bleiben die Schwierigkeiten meist bestehen, oft bis ins Erwachsenenalter. Die gute Nachricht: Mit früher und passender Unterstützung lassen sich Lesen und Rechtschreiben deutlich verbessern, und viele Betroffene finden Wege, gut damit zu leben und zu arbeiten.

Wer bezahlt eine Lerntherapie bei LRS?

Die Krankenkasse übernimmt eine Lerntherapie in der Regel nicht, wohl aber häufig Teile der ärztlichen Diagnostik. Eine Kostenübernahme kommt über die Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII durch das Jugendamt in Betracht, wenn durch die Lernstörung die seelische Gesundheit und die Teilhabe des Kindes beeinträchtigt sind. Dafür braucht es einen Antrag sowie ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten und eine Einschätzung der Schule. Die Praxis unterscheidet sich von Jugendamt zu Jugendamt.

Ist eine Lese-Rechtschreibstörung vererbbar?

Eine genetische Veranlagung spielt nach heutigem Forschungsstand eine deutliche Rolle, und häufig berichtet ein Elternteil rückblickend von ähnlichen Schwierigkeiten in der eigenen Schulzeit. Vererbt wird aber keine Zwangsläufigkeit. Wie stark sich die Schwierigkeiten auswirken, hängt stark davon ab, wie früh sie erkannt und wie gut sie begleitet werden.

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