Ratgeber für Eltern
LRS beim Kind. Was Berliner Eltern jetzt wissen sollten.
Es fällt selten von einem Tag auf den anderen auf. Erst liest Ihr Kind langsamer als die anderen, dann taucht dasselbe Wort in einem einzigen Aufsatz in drei verschiedenen Schreibweisen auf, und irgendwann steht im Zeugnis eine Deutschnote, die überhaupt nicht zu dem Kind passt, das Sie zu Hause erleben. Spätestens dann stellen sich viele Eltern die eine Frage: Ist das noch Übungssache oder steckt mehr dahinter?
Diese Frage ist berechtigt, und sie verdient eine ehrliche Antwort. Denn eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit ist kein Zeichen von Faulheit und schon gar kein Zeichen mangelnder Intelligenz. Sie hat aber Folgen für den ganzen Schulalltag, wenn sie zu lange unerkannt bleibt.
Ist das schon LRS oder einfach nur schwache Rechtschreibung?
Fast jedes Kind macht in der Grundschule Rechtschreibfehler, und die meisten Kinder wachsen mit etwas Übung darüber hinaus. Von einer Lese-Rechtschreibschwierigkeit spricht man erst, wenn die Probleme deutlich hartnäckiger sind: wenn sie über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, wenn sie stark vom sonstigen Leistungsvermögen des Kindes abweichen und wenn übliches Üben und Fördern sie nicht auflöst.
Im Alltag hören Sie viele Begriffe durcheinander: Legasthenie, Lese-Rechtschreibstörung, LRS, Lese-Rechtschreibschwäche. Gemeint ist meist dasselbe Phänomen, nur aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Medizin spricht von einer Lese-Rechtschreibstörung, wenn eine Testung eine deutliche Abweichung zeigt. Das Berliner Schulrecht verwendet den nüchternen Begriff Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und unterscheidet zusätzlich die stark ausgeprägte Form. Für Sie als Eltern ist wichtig: Welche Etiketten vergeben werden, entscheidet nicht darüber, ob Ihr Kind Hilfe bekommt, sondern nur darüber, welchen Weg diese Hilfe nimmt.
Woran Eltern die ersten Anzeichen erkennen
Auffällig wird es meist in der ersten oder zweiten Klasse, manchmal auch später, wenn die Texte länger werden. Typisch ist ein stockendes, mühsames Lesen: Ihr Kind setzt Wörter Buchstabe für Buchstabe zusammen, statt sie als Ganzes zu erkennen, verliert die Zeile, rät Wortenden oder liest so angestrengt, dass am Ende der Inhalt gar nicht ankommt.
Beim Schreiben fällt oft auf, dass es kein festes Fehlermuster gibt. Ein Wort wird im selben Text mehrfach unterschiedlich geschrieben, obwohl es kurz zuvor noch geübt wurde. Regeln, die Ihr Kind mündlich sicher aufsagen kann, verschwinden im Diktat spurlos. Auch das Abschreiben von der Tafel dauert ungewöhnlich lange.
Genauso wichtig sind die leiseren Zeichen. Kinder, die beim Lesen und Schreiben immer wieder scheitern, entwickeln erstaunlich schnell Vermeidungsstrategien: Bauchweh am Diktattag, Wut über die Hausaufgaben, ein plötzliches Desinteresse an Büchern, die sie vorher mochten. Wenn Ihr Kind sagt, es sei einfach zu dumm dafür, dann ist das kein Trotz, sondern ein Hilferuf. Wie Sie mit solchen Blockaden umgehen, haben wir im Ratgeber Wenn Lernen blockiert ausführlicher beschrieben.
Wer LRS in Berlin feststellt
Der erste Weg führt nicht zu einem Institut, sondern in die Schule. In Berlin ist die Feststellung ausdrücklich Aufgabe der Schule. Über die Notwendigkeit einer besonderen Förderung entscheidet die Lehrkraft, die Ihr Kind in Deutsch unterrichtet, und sie zieht dafür zusätzliche Testverfahren heran.
Dabei steht sie nicht allein. Jede Berliner Schule benennt eine speziell geschulte LRS-Lehrkraft. Sie koordiniert das Verfahren, unterstützt die anderen Lehrkräfte bei Diagnose und Förderplan und stellt ab Jahrgangsstufe 5 stark ausgeprägte Schwierigkeiten selbst fest. Wird es komplizierter, kann sie eine zusätzliche Diagnostik und Beratung durch das zuständige SIBUZ veranlassen, also das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum Ihres Bezirks.
Für Sie heißt das ganz praktisch: Bitten Sie um ein Gespräch mit der Deutschlehrkraft und fragen Sie gezielt nach der LRS-Lehrkraft der Schule. Nehmen Sie ruhig gesammelte Hefte, Diktate und Beobachtungen mit. Je konkreter Sie schildern, was Ihnen seit wann auffällt, desto schneller kommt das Verfahren in Gang.
Nachteilsausgleich und Notenschutz: was in Berlin möglich ist
Zwei Instrumente sollten Sie kennen, weil sie oft verwechselt werden. Der Nachteilsausgleich verändert nicht die Anforderungen, sondern die Bedingungen: mehr Zeit für eine Arbeit, größere Schrift auf dem Aufgabenblatt, ein vorgelesener Text, andere Aufgabenformate. Ihr Kind zeigt also dasselbe Wissen, nur unter Bedingungen, die die Schwierigkeit ausgleichen. Die Klassenkonferenz legt die Einzelheiten für jedes Fach fest und berät mindestens einmal im Schuljahr neu darüber. Auf dem Zeugnis wird ein Nachteilsausgleich nicht vermerkt.
Der Notenschutz geht weiter. Hier bleiben die Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben bei der Bewertung für ein Schuljahr unberücksichtigt. Darüber entscheidet die Schulleitung auf Ihren Antrag als Eltern, und zwar bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie bei der stark ausgeprägten Form in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Anders als der Nachteilsausgleich wird ein Notenschutz auf dem Zeugnis vermerkt, ergänzt um Aussagen zur Entwicklung Ihres Kindes. Beides muss beantragt und besprochen werden, von allein passiert es nicht.
Was Sie zu Hause tun können, ohne den Druck zu erhöhen
Die größte Versuchung ist, mehr zu üben. Genau das geht bei einer LRS oft nach hinten los, weil Menge allein nichts bewirkt, wenn die Grundlagen wackeln. Wirksamer sind kurze, regelmäßige Einheiten von zehn bis fünfzehn Minuten, die immer am selben Punkt ansetzen, statt langer Nachmittage voller Frust.
Trennen Sie außerdem das Lesen vom Leistungsdruck. Hörbücher, Comics, Sachbücher mit vielen Bildern und gemeinsames Vorlesen im Wechsel halten die Sprache lebendig, auch wenn das flüssige Selberlesen noch schwerfällt. Und achten Sie darauf, wie Sie über Fehler sprechen. Ein Kind, das gelobt wird, weil es dranbleibt, verliert seltener den Mut als eines, das nur über die Zahl der roten Anstreichungen gemessen wird.
Wo Einzelunterricht hilft und wo seine Grenze liegt
Hier möchten wir ehrlich sein. Eine ausgeprägte Lese-Rechtschreibstörung gehört in die Hände von Fachstellen: Kinder- und Jugendpsychiatrie, kinderpsychologische Praxen oder eine zertifizierte Lerntherapie. Nachhilfe ist keine Lerntherapie und ersetzt sie auch nicht.
Was Einzelunterricht zu Hause dagegen sehr gut leisten kann, ist der zweite, oft unterschätzte Teil: den Anschluss halten. Denn während an der eigentlichen Schwierigkeit gearbeitet wird, läuft der Unterricht weiter. Textaufgaben in Mathe, Vokabeltests, Aufsätze im Sachunterricht, all das hängt am Lesen und Schreiben. Eine ruhige Lehrkraft, die nur für Ihr Kind da ist, kann in diesem Tempo arbeiten, Aufgaben gemeinsam erschließen und vor allem das Selbstvertrauen stützen, das im Klassenverband schnell leidet. In der Grundschule geht es dabei um die Basis, später in Deutsch um Texte, Aufsätze und Prüfungen. Sprechen Sie eine festgestellte LRS in der Erstberatung offen an, damit die Lehrkraft passend ausgewählt wird.
Fazit
Wenn Lesen und Schreiben Ihrem Kind dauerhaft schwerfallen, ist Abwarten die einzige Strategie, die verlässlich nicht funktioniert. Suchen Sie das Gespräch mit der Deutschlehrkraft, fragen Sie nach der LRS-Lehrkraft und lassen Sie klären, was festgestellt ist und welche Unterstützung daraus folgt. Je früher das geschieht, desto mehr bleibt von dem übrig, worauf es am Ende wirklich ankommt: dass Ihr Kind sich selbst noch etwas zutraut.
Häufige Fragen
Wächst sich eine LRS von allein wieder aus?
In aller Regel nicht. Ohne gezielte Förderung bleiben die Schwierigkeiten meist bestehen, oft bis ins Erwachsenenalter. Die gute Nachricht: Mit früher und passender Unterstützung lassen sich Lesen und Rechtschreiben deutlich verbessern, und viele Betroffene finden Wege, gut damit zu leben und zu arbeiten.
Wer bezahlt eine Lerntherapie bei LRS?
Die Krankenkasse übernimmt eine Lerntherapie in der Regel nicht, wohl aber häufig Teile der ärztlichen Diagnostik. Eine Kostenübernahme kommt über die Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII durch das Jugendamt in Betracht, wenn durch die Lernstörung die seelische Gesundheit und die Teilhabe des Kindes beeinträchtigt sind. Dafür braucht es einen Antrag sowie ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten und eine Einschätzung der Schule. Die Praxis unterscheidet sich von Jugendamt zu Jugendamt.
Ist eine Lese-Rechtschreibstörung vererbbar?
Eine genetische Veranlagung spielt nach heutigem Forschungsstand eine deutliche Rolle, und häufig berichtet ein Elternteil rückblickend von ähnlichen Schwierigkeiten in der eigenen Schulzeit. Vererbt wird aber keine Zwangsläufigkeit. Wie stark sich die Schwierigkeiten auswirken, hängt stark davon ab, wie früh sie erkannt und wie gut sie begleitet werden.
Ihr Kind braucht Unterstützung?
Wir finden die Lehrkraft, die fachlich und menschlich zu Ihrem Kind passt, für Nachhilfe bei Ihnen zu Hause in Berlin.
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